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Haut-Check

Da bösartige Hauterkrankungen auf dem Vormarsch sind, sollten alle Patienten die Möglichkeit des Haut-Checks regelmäßig in Anspruch nehmen.
Die Untersuchung wird wie der Check up ab dem 35. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt und kann alle zwei Jahre durchgeführt werden. Oft lässt sich diese Untersuchung mit einem anderen Termin kombinieren.

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  Eine Hand untersucht eine Hautstelle mit Leberfleck und Piercing   
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   Dieses Dokument wurde zuletzt geändert am : 16.09.2011